3. der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 25. Mai 2016 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 20.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen wurde, die Strafe zu vollziehen ist und A.________ zudem die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 auferlegt wurden;