13); 1.7. von der Anschuldigung der Sachbeschädigung, angeblich begangen am 9. August 2017 in F._____ (Ortschaft) (AKS Ziff. 37); unter Auferlegung der dafür anfallenden Verfahrenskosten, ausmachend CHF 14‘302.05, an den Kanton Bern und Ausrichtung einer auf die Freisprüche entfallenden Entschädigung von CHF 13‘507.95 an Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________; 2. A.________ schuldig erklärt wurde