35 wenn die betroffene Person über kein Aufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedsstaat verfügt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-4656/2012 vom 24. September 2015 m. H.). Dies trifft auf den Beschuldigten zu, weshalb eine Ausschreibung im SIS angeordnet wird. 22.6 Fazit Der Beschuldigte ist des Landes zu verweisen. Die Landesverweisung wird für eine Dauer von 5 Jahren angeordnet und ist im SIS auszuschreiben. V. Kosten und Entschädigung