Dass der Beschuldigte selbst in dieser Situation seine Emotionen nicht im Griff hatte, lässt vermuten, dass er dazu auch in Zukunft nicht in der Lage sein wird. Diese Vermutung wird durch die Entwicklung der Deliktsgeschichte bzw. die darin zum Ausdruck kommende zunehmende Gewaltbereitschaft unterstützt. Von ihm geht somit eine erhöhte Gefahr für künftige Gewaltdelikte aus. Wesentliche Veränderungen in seinem persönlichen Um-