Irgendeinmal habe er das einfach nicht mehr hören mögen (edierte Akten O 19 6220, Einvernahme vom 27. Mai 2019, S. 2 Z. 39-48). In der Folge schilderte der Beschuldigte, er habe als erster zugeschlagen (edierte Akten O 19 6220, Einvernahme vom 27. Mai 2019, S. 3 Z. 93). Er habe den Hammer in der rechten Hand gehalten; wie bzw. mit welcher Seite des Hammers er geschlagen habe, könne er nicht mehr sagen (edierte Akten O 19 6220, Einvernahme vom 27. Mai 2019, S. 2 Z. 64; S. 3 Z. 68 und 88). Auch anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte an, was passiert sei, sei mit viel Wut und Hass verbunden gewesen.