_, handle es sich um seinen ehemals besten Kollegen. Sie hätten alles zusammen gemacht und er hätte ihn auch (finanziell) unterstützt. Dann habe er gehört, dass dieser schlecht über ihn rede und ihn auch bei der Polizei angeschwärzt habe. Unter Drogeneinfluss habe AO.________ denn auch gestanden, ihn nur benutzt zu haben. Daraufhin habe er sich von ihm getrennt. Der Streit sei wegen einem Katana (japanisches Langschwert) eskaliert, welches er – neben dem Geld, das AO.________ ihm noch geschuldet habe – zurückgefordert habe (edierte Akten O 19 6220, Einvernahme vom 27. Mai 2019, S. 2 Z. 27-37). Sie hätten sich am Bahnhof AJ.______ (Ortschaft) getroffen.