Er hat den weitaus grössten Teil seines Lebens in der Schweiz verbracht und hier sämtliche obligatorische Schulen besucht. Er spricht Dialekt, hat Schweizer Freunde und eine Schweizer Freundin. Zudem ist er in ein familiäres Umfeld eingebettet und hat die Möglichkeit, am schweizerischen Wirtschaftsleben teilzunehmen. Gleichzeitig wurde unter Ziff. 22.2.9 hiervor aber ebenfalls bereits auf die Umstände hingewiesen, welche das Interesse des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz relativieren bzw. eine Rückkehr in den Kosovo als zumutbar erscheinen lassen.