30 Der Beschuldigte reiste im Alter von 2 Jahren in die Schweiz ein und lebte seither durchwegs mit seiner Familie in AJ.______ (Ortschaft) i. S. In den nunmehr 21 Jahren Anwesenheit hat er die obligatorische Schulzeit absolviert und auch bereits erste Arbeitserfahrungen gesammelt. Er spricht Dialekt, hat zahlreiche Freunde und nun auch eine Freundin aus der Schweiz. Er ist mithin als in der Schweiz aufgewachsen zu betrachten und hat fast sein ganzes Leben hier verbracht.