Eine Landesverweisung bedeutet für den Betroffenen oftmals eine persönliche Härte. Das Gesetz verlangt für die Annahme eines schweren persönlichen Härtefalls aber nicht nur eine Härte, sondern eine aussergewöhnliche Härte, d.h. eine Situation, die auch angesichts der sonst schon schweren Lage noch als besonders hart ins Auge springt (mithin einen «Ausnahmefall», z.B. Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.3).