Einerseits ist mit Blick auf die bisherige Entwicklung bzw. die stetigen Brüche in der schulischen und beruflichen Ausbildung fraglich, ob sich der Beschuldigte längerfristig wird integrieren können. Andererseits handelt es sich bei der Möglichkeit einer Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht um einen Umstand, welcher das deliktische Verhalten des Beschuldigten in der Vergangenheit massgebend beeinflusst hätte. 22.2.9 Gesamtwürdigung Eine Landesverweisung bedeutet für den Betroffenen oftmals eine persönliche Härte.