Der Beschuldigte war in der Vergangenheit nicht in der Lage, sich ein tragfähiges Beziehungsnetz aufzubauen, welches ihn von den dokumentierten Gewaltausbrüchen hätte abhalten können. Dass in dieser Hinsicht ein massgebender Wandel stattgefunden hat, ist anhand der Entwicklungen in der jüngeren Vergangenheit nicht erkennbar. Zwar hat der Beschuldigte vor kurzem eine Lehre angetreten. Einerseits ist mit Blick auf die bisherige Entwicklung bzw. die stetigen Brüche in der schulischen und beruflichen Ausbildung fraglich, ob sich der Beschuldigte längerfristig wird integrieren können.