28 Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten sind insgesamt als fragil zu bezeichnen. Dies hängt indessen auch mit seiner Ausbildungssituation zusammen. Als ungelernter Gerüstbauer verdiente er bei der AN.________ AG wesentlich mehr als heute in der Lehre (pag. 1831). 22.2.5 Dauer der Anwesenheit in der Schweiz (Art. 31 Abs. 1 Bst. e VZAE) Der Beschuldigte reiste zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern am 7. Juni 1999 in die Schweiz ein und ersuchte um Asyl. Dieses Gesuch wurde abgewiesen.