d VZAE) Nach dem «Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse» vom 29. August 2020 betragen die monatlichen Einkünfte aus Arbeitserwerb des Beschuldigten CHF 950.00. Zudem werde er von seinem Vater mit monatlich CHF 200.00 bei der «Bezahlung von Rechnungen» unterstützt (pag. 2047). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bezifferte der Beschuldigte seine monatlichen Einkünfte auf CHF 900.00 und gab zudem an, er gebe zuhause Geld ab bzw. er unterstütze die Familie beim Kauf von Dingen des täglichen Bedarfs (pag. 2090 Z. 39 ff.).