Der Beschuldigte hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz mehrfach missachtet und wiederholt – gar während laufenden Probezeiten sowie während laufenden Verfahren – delinquiert. Beachtlich erscheint weiter, dass es sich dabei nicht um leichte Vergehen handelte. Alleine der Schuldspruch wegen Vorbereitungshandlungen zu Raub (Strafbefehl vom 25. Juni 2016) hätte ein Verfahren wegen obligatorischen Landesverweisung nach sich gezogen, wenn das Delikt 10 Monate später begangen worden wäre. Die sprachlichen Kenntnisse des Beschuldigten sind positiv zu bewerten.