26 unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 90.00 verurteilt (edierte Akten der Staatsanwaltschaft Oberland zum Strafbefehl O 19 6220). Seit dem 24. Juni 2020 ist schliesslich erneut ein Verfahren wegen Hinderung einer Amtshandlung gegen den Beschuldigten hängig. Das Urteil in diesem Verfahren steht allerdings noch aus. Der Beschuldigte hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz mehrfach missachtet und wiederholt – gar während laufenden Probezeiten sowie während laufenden Verfahren – delinquiert.