Schliesslich kam es am 8. August 2017 zu einem zweiten Raub z.N. von J.________. 3 Monate vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung im hier zu beurteilenden Strafverfahren wurde der Beschuldigte erneut straffällig, indem er am 26. Mai 2019 einem früheren Kollegen mit einem Latthammer mehrfach gegen den Kopf schlug und diesen erheblich verletzte. Weil der Beschuldigte zusätzlich einen Dolch bei sich trug, den er aus dem Kosovo mitgebracht hatte, wurde er wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer