Bereits weniger als ein halbes Jahr nach Erhalt des letzten Strafbefehls kam es am 30. Oktober 2016 – und damit wiederum in der Probezeit – zum Raubüberfall zum Nachteil von I.________, den der Beschuldigte zusammen mit Kollegen beging und für welchen er in diesem Verfahren mit einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten sanktioniert wird. Noch während laufendem Strafverfahren beging der Beschuldigte im Juli/August 2017 eine ganze Serie von Sachbeschädigungen sowie einen Einbruchsdiebstahl und einen Diebstahlsversuch. Schliesslich kam es am 8. August 2017 zu einem zweiten Raub z.N. von J.________.