Dafür wurde er von der Staatsanwaltschaft Oberland wegen Vorbereitungshandlungen zu Raub und Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 20.00 mit bedingtem Strafvollzug und einer Probezeit von 2 Jahren sowie einer Verbindungsbusse von CHF 200.00 verurteilt. Bereits weniger als ein halbes Jahr nach Erhalt des letzten Strafbefehls kam es am 30. Oktober 2016 – und damit wiederum in der Probezeit – zum Raubüberfall zum Nachteil von I._____