Bei einer am 22. Dezember 2015 durchgeführten Hausdurchsuchung stellte die Polizei an seinem Domizil sodann ein verbotenes Schmetterlingsmesser fest. Dafür wurde er von der Staatsanwaltschaft Oberland wegen Vorbereitungshandlungen zu Raub und Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 20.00 mit bedingtem Strafvollzug und einer Probezeit von 2 Jahren sowie einer Verbindungsbusse von CHF 200.00 verurteilt.