Noch während der Probezeit delinquierte der Beschuldigte zwischen dem 1. Dezember 2015 und dem 21. Dezember 2015 erneut, diesmal allerdings als Erwachsener (Strafbefehl vom 25. Mai 2016, pag. 1292 f.). Er beauftragte einen Kollegen, ihm eine Faustfeuerwaffe zu beschaffen, um damit einen Mann zu bedrohen und diesem CHF 50.00 abzunehmen. Bei einer am 22. Dezember 2015 durchgeführten Hausdurchsuchung stellte die Polizei an seinem Domizil sodann ein verbotenes Schmetterlingsmesser fest.