Anlass des Strafbefehls der Jugendanwaltschaft Oberland war ein bewaffneter Raubüberfall vom 17. Mai 2014. Diesen beging der Beschuldigte mit einem Mittäter am Bahnhof AI.______ (Ortschaft), wobei die beiden Beschuldigten den beiden Opfern je ein Messer gegen den Hals richteten, nachdem diese sich vorerst geweigert hatten, ihr Geld herauszugeben. Die Beute von ca. CHF 200.00 teilten die Täter untereinander auf (pag. 1272 f.). Noch während der Probezeit delinquierte der Beschuldigte zwischen dem 1. Dezember 2015 und dem 21. Dezember 2015 erneut, diesmal allerdings als Erwachsener (Strafbefehl vom 25. Mai 2016, pag.