Der Beschuldigte habe während seiner Anwesenheit in der Schweiz zahlreiche Delikte begangen und sich auch von behördlichen Interventionen nicht davon abhalten lassen. Dazu passe, dass er auch kurz vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erneut straffällig geworden sei. Damals habe er seinem ehemals besten Kollegen mit einem spitzen Hammer mehrmals gezielt gegen den Kopf geschlagen und so die Grenze zur (versuchten) schweren Körperverletzung nur haarscharf nicht überschritten.