23 gerechtfertigt, dass er nun als einziger der Gruppe eine Landesverweisung befürchten müsse. 21.2 Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin AG.________ brachte im Zusammenhang mit der Landesverweisung vor, der Beschuldigte habe nicht weniger als vier Katalogtatgen begangen, dies sei unbestritten. Darüber hinaus gebe es vorliegend diverse Punkte, die dagegen sprächen, ausnahmsweise von einer Landesverweisung abzusehen.