20. Urteil der Vorinstanz Die Vorinstanz kam in ihren Erwägungen zum Schluss, die Landesverweisung bedeute für den Beschuldigten durchaus einen gewissen Härtefall, nicht aber einen schweren, wie er gesetzlich vorausgesetzt sei. In einem Land mit einem soliden Wirtschaftswachstum von 2018 stünden die Chancen auch für einen sog. Balkan-Ägyp- ter nicht schlecht, im Kosovo eine Existenz aufzubauen. Die Landesverweisung müsse deshalb angeordnet werden, sie sei aber auf das gesetzliche Minimum von 5 Jahren zu beschränken.