18. Fazit Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt. Davon sind 10 Monate zu vollziehen, wobei die ausgestandene Polizeihaft von 2 Tagen an diesen Teil der Strafe angerechnet wird. Für 17 Monate wird der Vollzug bei einer Probezeit von 4 Jahren aufgeschoben. Ferner ist er mit einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 7'800.00 zu bestrafen, deren Vollzug mit einer Probezeit von 4 Jahren aufgeschoben wird. IV. Landesverweisung