Die dafür ausgesprochenen 150 Tagessätze Geldstrafe bilden die Einsatzstrafe. Diese ist aufgrund der weiteren Delikte angemessen zu erhöhen. Wiederum geht die Kammer praxisgemäss von einem Asperationsfaktor von 2/3 aus, was zu folgenden Erhöhungen führt: - 6 Tagessätze für den Diebstahlsversuch z.N. L.________ AG - 20 Tagessätze für den Diebstahl z.N. M._____ (Gesellschaft) - 60 Tagessätze für die erste Serie der Sachbeschädigungen - 12 Tagessätze für die Hausfriedensbrüche - 12 Tagessätze für die Gehilfenschaft zu Nötigung