13.4.3 Serie vom 23./24. Juli 2017 Die zweite Deliktsserie setzt sich aus insgesamt 21 Sachbeschädigungen zusammen (Anklageziffern 16-36), die betragsmässig von CHF 300.00 bis CHF 6'500.00 reichen und zusammen einen Gesamtdeliktsbetrag von über CHF 29'000.00 ergeben. Dies entspricht gut einer Verdoppelung des Gesamtdeliktsbetrags bei einer ebenfalls guten Verdoppelung der Geschädigten. Der Kammer erscheint vor diesem Hintergrund eine Strafe von 150 Strafeinheiten angemessen.