Da die Strafhöhe bei einer Häufung von Delikten in relativer Hinsicht tendenziell immer abnimmt, scheint eine strikt lineare Erhöhung nicht angezeigt. Zum Vergleich kann auf die Referenzstrafe von 90 Strafeinheiten verwiesen werden, welche die VBRS- Richtlinien für einen Diebstahl mit einem Deliktsbetrag von CHF 10'000.00 vorsehen (S. 47 der Richtlinien). Nach dem Gesagten erscheint der Kammer mit Blick auf die Anzahl der Geschädigten und den verursachten Sachschaden für diese Deliktsserie eine Strafe von 90 Strafeinheiten als angemessen. 13.4.3 Serie vom 23./24. Juli 2017