Für eine einfache Sachbeschädigung, bei welcher der Täter den Lack eines Personenwagens zerkratzt und einen Sachschaden von CHF 300.00 verursacht, sehen die VBRS-Richtlinien eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor. Diese Strafe sei entsprechend dem Ausmass des Schadens zu erhöhen (S. 47 der VBRS-Richtlinien). Da die Strafhöhe bei einer Häufung von Delikten in relativer Hinsicht tendenziell immer abnimmt, scheint eine strikt lineare Erhöhung nicht angezeigt.