13, wo der Beschuldigte freigesprochen wurde) verursachte der Beschuldigte bei über 8 Sachbeschädigungen einen Sachschaden von insgesamt CHF 13'400.00. Die Grenze zur qualifizierten Sachbeschädigung nach Art. 144 Abs. 3 StGB ist damit überschritten, was zu einer Erweiterung des Strafrahmens führt (Freiheitsstrafe bis zu 5 anstatt 3 Jahren oder Geldstrafe). Für eine einfache Sachbeschädigung, bei welcher der Täter den Lack eines Personenwagens zerkratzt und einen Sachschaden von CHF 300.00 verursacht, sehen die VBRS-Richtlinien eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor.