15 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien, S. 31). Das vorinstanzliche Urteil ist in diesem Punkt – auch mit Blick auf das Verschlechterungsverbot – zu bestätigen. 13.2 Diebstahlsversuch z.N. L.________ AG in F._____ (Ortschaft) In der Zeit zwischen dem 14. -17. Juli 2017 versuchte der Beschuldigte gemeinsam mit anderen Personen mittels eines Flachwerkzeugs (evtl. eines Schraubenziehers) in die Räumlichkeiten der L.________ AG in F._____ (Ortschaft) einzudringen, um sich dort Gegenstände anzueignen.