13. Weitere Delikte 13.1 Diebstahl z.N. K.________ AG Am 24. Februar 2017 trat der Beschuldigte gegen einen K.________-Automaten und behändigte anschliessend das heruntergefallene Produkt zur Aneignung. Bei diesem geringfügigen Diebstahl (Deliktsbetrag CHF 5.00) handelt es sich um eine Übertretung. Die von der Vorinstanz ausgesprochene Busse von CHF 100.00 entspricht dem Richtwert in den Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter,