14 12.2 Täterkomponenten 12.2.1 Vorstrafen Dabei kann auf die Ausführungen in Ziff. 11.2.1.hiervor verwiesen werden. Auch hier wirken sich die einschlägigen Vorstrafen erhöhend aus. 12.2.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Auch für das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren kann vorab auf die Ausführungen unter Ziff. 11.2.2. hiervor verwiesen werden. Anders als der Raub z.N. von I.________, welcher den Anfang der vorliegend zu beurteilenden Deliktsserie darstellte, ereignete sich die Tat z.N. von J._____