12.1.4 Bilanz Tatverschulden Die Tatkomponenten fallen auch hier unterdurchschnittlich ins Gewicht. Das Verschulden ist deshalb innerhalb des Strafrahmens ebenfalls als leicht zu bezeichnen. Im Vergleich zum Fall I.________ erscheint das Verschulden sogar leicht geringer, weshalb dafür hypothetisch eine marginal tiefere Freiheitsstrafe von 13 Monaten auszusprechen wäre.