Erhöhend wirkt sich allerdings auch bei diesem Raub aus, dass der Beschuldigte die aktive Rolle innehatte (so war er es, der das Geld verlangte und sich anschliessend dem Opfer bis auf wenige Zentimeter näherte) und sich dabei der Unterstützung seiner drei Kollegen sicher sein konnte, die den Geschädigten an der Flucht hinderten. 12.1.3 Willensrichtung und Beweggründe des Beschuldigten Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz, auch hier in der Absicht, sich und seine Kollegen zu bereichern, ohne darauf einen Anspruch zu haben. Dies wirkt sich neutral aus. 12.1.4 Bilanz Tatverschulden