Es ist nicht nachvollziehbar, wie die Vorinstanz in diesen Aussagen ein (Teil)Geständnis erkennen und die Strafe um 5 Monate senken konnte. Von Reue und Einsicht bzw. von einer Anerkennung der Rechtsnorm, gegen die verstossen worden ist, ist nach Ansicht der Kammer nichts zu erkennen. Die Voraussetzungen für einen Geständnisrabatt sind somit nicht gegeben. Erst in oberer Instanz räumte der Beschuldigte ein, er habe zu spät bemerkt, dass er sich auf dem falschen Weg befinde und dass jede Handlung Konsequenzen mit sich bringe (pag. 2085 Z. 26 ff.).