er habe sich nicht mehr mit diesen Sachen befasst, wisse nicht mal mehr, was er bisher gesagt habe und wisse nicht, was er heute erzählen solle. Er gab zwar zu, den Namen des Opfers schon einige Male gehört zu haben, zuckte aber als Reaktion auf ein genaueres Nachfragen lediglich mit den Schultern und wollte sich auf seine bisherigen Aussagen beziehen, falls er denn solche gemacht haben solle (pag. 1769 Z. 10 ff.). Es ist nicht nachvollziehbar, wie die Vorinstanz in diesen Aussagen ein (Teil)Geständnis erkennen und die Strafe um 5 Monate senken konnte.