zuerst, wollte sich dann nicht mehr erinnern oder verweigerte die Aussage (polizeiliche Einvernahme vom 17. November 2016, pag. 417 ff.; staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 24. August 2017, pag. 427). In der Hauptverhandlung wollte er von «dem» nichts mehr wissen; er habe sich nicht mehr mit diesen Sachen befasst, wisse nicht mal mehr, was er bisher gesagt habe und wisse nicht, was er heute erzählen solle.