Auch die unmittelbar bevorstehende Hauptverhandlung eines Kollegialgerichts in Fünferbesetzung über die 16-seitige Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und die drohende Landesverweisung konnten den Beschuldigten nicht vor weiteren Straftaten abhalten. Am 26. Mai 2019 schlug er mit einem Hammer seinem ehemals besten Kollegen mehrmals gegen den Kopf und verletzte diesen erheblich (vgl. beigezogene Akten O 19 6220). In der Untersuchung bestritt der Beschuldigte seine Beteiligung am Raub z.N. I.________ zuerst, wollte sich dann nicht mehr erinnern oder verweigerte die Aussage (polizeiliche Einvernahme vom 17. November 2016, pag.