Diese Umstände wirken sich deutlich erhöhend aus. 11.2.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Während laufendem Strafverfahren delinquierte der Beschuldigte massiv weiter. An den Raub z.N. von I.________ schlossen sich all die anderen hier zu beurteilenden Delikte an. Auch die unmittelbar bevorstehende Hauptverhandlung eines Kollegialgerichts in Fünferbesetzung über die 16-seitige Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und die drohende Landesverweisung konnten den Beschuldigten nicht vor weiteren Straftaten abhalten.