12 45 Tagen mit bedingtem Strafvollzug. Noch in der Probezeit liess sich der Beschuldigte, diesmal als Erwachsener, von einem Kollegen eine Faustfeuerwaffe beschaffen, um einen anderen, mit dem er eine Rechnung offen zu haben glaubte, um CHF 50.00 zu berauben. Als Strafe resultierte eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen bei einer Probezeit von 3 Jahren. Bereits 5 Monate später und damit wiederum in der Probezeit verübte der Beschuldigte den hier zu beurteilenden Raub auf I.________. Diese Umstände wirken sich deutlich erhöhend aus.