Für die zahlenmässige Einordnung dieses Verschuldens orientierte sich die Vorinstanz an einem in der Praxis bernischer Gerichte häufig verwendeten Referenzsachverhalt, in dem ein nichtgeständiger Täter, der vom Opfer nachts unter Androhung von Schlägen das Portemonnaie und das Mobiltelefon herausverlangt und so insgesamt rund CHF 300.00 erbeutet, zu einer Freiheitsstrafe von ca. 12 Monaten verurteilt wird. Das Strafmass im Referenzsachverhalt lässt damit Raum für mögliche strafmindernde Umstände (vollständiges und frühes Geständnis unter Offenbarung echter Reue), welchen im Bereich der Täterkomponenten Rechnung zu tragen wäre