Als I.________ sich weigerte, Geld herauszugeben, trat der Beschuldigte nahe an ihn heran, stiess ihn mit beiden Händen an den Schultern nach hinten und verdeutlichte damit die mündliche Aufforderung, das Geld herauszugeben. Zwar konnte I.________ einen Sturz verhindern, bekam es aber aufgrund des aggressiven Auftretens und der Übermacht der Täter mit der Angst zu tun und händigte dem Beschuldigten seine gesamte Barschaft von CHF 12.00 aus. Ein anderer Täter fragte ihn noch, ob er denn kein Notengeld habe. Dann verschwanden die drei Täter, nicht ohne I.________ zu sagen, er solle keine Polizei beiziehen und sie wüssten, wo er wohne.