9. Methodik der Strafzumessung im konkreten Fall Der Beschuldigte wurde im vorliegenden Verfahren wegen mehreren Delikten schuldig erklärt. In dieser Konstellation ist bei der Strafzumessung methodisch zunächst für jeden einzelnen Normverstoss gedanklich das Strafmass festzulegen und die jeweilig angemessene Strafart zu bestimmen. Erst so wird ersichtlich, für welche De-