7 Für die Generalstaatsanwaltschaft beantragte Staatsanwältin AG.________ in der Berufungsverhandlung (pag. 2103 f.; Hervorhebungen im Original): Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 23. August 2019 neben den mit Beschluss vom 5. Februar 2020, Ziff. 2, festgestellten Punkten weiter in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 1 Tag;