4. Anträge der Parteien Der Beschuldigte liess anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung die bereits in der Berufungserklärung gestellten Anträge bestätigen (pag. 1988). Er konkretisierte, er sei für die rechtskräftigen Schuldsprüche zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten zu verurteilen, es sei von einer Landesverweisung abzusehen und das amtliche Honorar sei gemäss der eingereichten Honorarnote zu bestimmen (pag. 2096 und 2098).