Im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung reichte das Amt für Bevölkerungsdienste sodann einen ergänzenden Bericht ein (datierend vom 31. August 2020, pag. 2041 f.). Weiter edierte die Kammer bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland die Akten der Verfahren O 19 6220 und O 20 6938 (pag. 2063 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde der Beschuldigte eingehend insbesondere zur Person befragt (pag. 2085 ff.).