3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Kammer holte von Amtes wegen einen Strafregisterauszug (datierend vom 1. September 2020, pag. 2049 f.), einen Leumundsbericht (datierend vom 29. August 2020, pag. 2044 ff.) sowie einen aktuellen Betreibungsregisterauszug (datierend vom 15. Oktober 2020, pag. 2082) über den Beschuldigten ein. Im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung reichte das Amt für Bevölkerungsdienste sodann einen ergänzenden Bericht ein (datierend vom 31. August 2020, pag.