2. Berufung Mit Eingabe vom 2. September 2019 meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), nach wie vor amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, fristgerecht die Berufung an (pag. 1864). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 19. September 2019 (pag. 1887 ff.). In seiner form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 11. Oktober 2019 beschränkte der Beschuldigte die Berufung auf die Bemessung der Strafe und die ausgesprochene Landesverweisung (pag.