3. Die Zivilklage der V.________ AG F._____ (Ortschaft), der AC.________ AG, von AF.________ und R.________ werden dem Grundsatze nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 4. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. VI. Weiter wird verfügt: 1. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 1 Schlüssel KABA 20 - 1 Feuerzeug weiss - 1 Halsektte.